teln (6)

Erbpacht & Erbbaurecht erklärt: Was es ist und wie es wirklich funktioniert

Was steckt hinter dem Begriff „Erbpacht“?

Wenn Du Dich mit dem Kauf einer Immobilie beschäftigst, stößt Du früher oder später auf einen Begriff, der zunächst technisch klingt und zugleich große finanzielle Auswirkungen haben kann: Erbpacht. Juristisch korrekt heißt das Modell Erbbaurecht. Der Ausdruck „Erbpacht“ hält sich zwar hartnäckig im Alltag, rechtlich maßgeblich ist jedoch das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz.

Das Erbbaurecht gibt Dir die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder ein bestehendes Gebäude zu nutzen, als wärst Du wirtschaftlicher Eigentümer des Hauses – während das Grundstück im Eigentum eines anderen bleibt. Geregelt ist dieses besondere dingliche Recht im Erbbaurechtsgesetz sowie ergänzend in den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere in § 1 ErbbauRG in Verbindung mit § 94 und § 95 BGB.

Damit durchbricht das Erbbaurecht einen der zentralen Grundsätze des deutschen Sachenrechts, den sogenannten Grundsatz der Einheit von Grund und Boden und Gebäude. Nach § 94 BGB gehören Bauwerke grundsätzlich als wesentliche Bestandteile zum Grundstück und sind selbst gar nicht sonderrechtsfähig. Beim Erbbaurecht entsteht dagegen ein eigenständiges, veräußerliches und vererbliches Recht an einem Bauwerk auf fremdem Grund.

Du kannst Dir das Modell als rechtliche Trennung von Grundstück und Gebäude vorstellen. Das Grundstück bleibt im Eigentum des sogenannten Grundstückseigentümers, während Du als Erbbauberechtigter das darauf errichtete Bauwerk wirtschaftlich nutzt und darüber weitgehend verfügen darfst.

Wie funktioniert das Erbbaurecht in der Praxis?

In der Praxis wird das Erbbaurecht durch einen notariell beurkundeten Vertrag begründet und im Grundbuch eingetragen. Maßgeblich sind hier § 11 ErbbauRG und die grundbuchrechtlichen Vorschriften der §§ 873, 874 BGB. Erst mit Eintragung im Grundbuch entsteht das dingliche Recht.

Typischerweise wird das Erbbaurecht für eine lange Laufzeit vereinbart, häufig 60, 75 oder 99 Jahre. In dieser Zeit darfst Du das Grundstück entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nutzen und darauf ein Haus errichten oder ein bestehendes Gebäude bewohnen. Im Gegenzug zahlst Du dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins.

Dieser Erbbauzins ist das wirtschaftliche Herzstück des Modells. Er wird meist als prozentualer Anteil vom Grundstückswert berechnet. In vielen Verträgen bewegt er sich zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes pro Jahr. Rechtlich ist der Erbbauzins als Reallast im Grundbuch abgesichert, § 9 ErbbauRG. Das bedeutet: Der Anspruch auf Zahlung ist dinglich gesichert und wirkt auch gegenüber späteren Erwerbern.

Für Dich als Erbbauberechtigten entsteht damit eine langfristige Zahlungsverpflichtung. Gleichzeitig erhältst Du ein grundbuchlich gesichertes Recht, das veräußerbar und vererblich ist. Du kannst das Erbbaurecht also verkaufen, belasten oder Deinen Kindern hinterlassen.

Die rechtliche Struktur: Eigentum, Erbbaurecht und Heimfall

Die Konstruktion des Erbbaurechts lebt von einem Zusammenspiel zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem – und beide Seiten erhalten rechtliche Absicherungen dafür.

Das Erbbaurecht selbst gilt als grundstücksgleiches Recht. Es wird in einem eigenen Grundbuchblatt geführt. Das Haus gehört während der Laufzeit rechtlich Dir als Erbbauberechtigtem. Nach § 12 ErbbauRG bleibt das Bauwerk wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der sogenannte Heimfall. In vielen Erbbaurechtsverträgen wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht vorzeitig zurückverlangen kann. Solche Heimfalltatbestände betreffen etwa schwerwiegende Vertragsverstöße oder anhaltenden Zahlungsverzug mit dem Erbbauzins.

Rechtsgrundlage ist § 2 ErbbauRG, der es erlaubt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Der Heimfall führt dazu, dass das Erbbaurecht auf den Grundstückseigentümer übergeht. In der Regel steht Dir als Erbbauberechtigtem in diesem Fall eine vertraglich geregelte Entschädigung zu.

Am Ende der regulären Laufzeit tritt ebenfalls ein Übergang ein. Mit Ablauf des Erbbaurechts fällt das Bauwerk an den Grundstückseigentümer zurück. § 27 ErbbauRG sieht hierfür einen Anspruch auf angemessene Entschädigung vor, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Die Höhe dieser Entschädigung wird häufig als Prozentsatz des Verkehrswertes des Gebäudes festgelegt.

Warum entscheiden sich Käufer für ein Erbbaurecht?

In Zeiten steigender Grundstückspreise erscheint das Erbbaurecht vielen Interessenten als Einstiegsmöglichkeit in die eigenen vier Wände. Der entscheidende Vorteil liegt in der geringeren Anfangsinvestition. Du musst das Grundstück nicht kaufen, sondern lediglich den Erbbauzins zahlen. Dadurch sinkt der Finanzierungsbedarf erheblich.

Gerade in Ballungsräumen, in denen der Grundstücksanteil einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmacht, kann das Modell wirtschaftlich attraktiv wirken. Auch kirchliche Träger, Kommunen oder Stiftungen vergeben Grundstücke häufig im Erbbaurecht, um langfristig Einfluss auf die Nutzung zu behalten und zugleich regelmäßige Einnahmen zu erzielen.

Für Dich kann das bedeuten, dass Du Dir ein Eigenheim in einer Lage sichern kannst, die bei einem klassischen Grundstückskauf finanziell kaum erreichbar wäre.

Die wirtschaftliche Realität: Erbbauzins und Anpassungsklauseln

Der Blick auf die langfristige Belastung ist entscheidend. Der Erbbauzins läuft über Jahrzehnte. In vielen Verträgen finden sich Wertsicherungsklauseln, die eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex oder andere Bezugsgrößen vorsehen. Solche Anpassungen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB standhalten, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet werden.

Besonders relevant ist § 9a ErbbauRG, der eine Anpassung des Erbbauzinses unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hier zeigt sich die wirtschaftliche Dynamik des Modells. Während Du bei einem gekauften Grundstück keine laufenden Zahlungen für den Boden leistest, bleibt der Erbbauzins eine dauerhafte Verpflichtung.

Im Laufe der Jahrzehnte kann sich die Belastung spürbar erhöhen. Gleichzeitig entwickelt sich der Wert des Grundstücks häufig positiv, wovon in erster Linie der Grundstückseigentümer profitiert.

Finanzierung und Beleihbarkeit

Ein zentrales Thema ist weiterhin die Finanzierung. Banken prüfen Erbbaurechte differenziert. Grundsätzlich sind Erbbaurechte beleihbar, da sie als grundstücksgleiche Rechte gelten. Sie können mit einer Grundschuld belastet werden.

Allerdings beeinflussen Restlaufzeit, Höhe des Erbbauzinses und vertragliche Regelungen die Kreditkonditionen. Je kürzer die verbleibende Laufzeit, desto zurückhaltender agieren Kreditinstitute. Ein Erbbaurecht mit nur noch vierzig Jahren Restlaufzeit wirkt aus Finanzierungssicht anders als ein neu bestelltes Recht mit neunundneunzig Jahren Laufzeit.

Auch die Heimfallklauseln spielen eine Rolle. Enthalten sie weitreichende Rücktrittsrechte zugunsten des Grundstückseigentümers, bewertet die Bank das Risiko entsprechend.

Alles in Allem bedeutet das: Die Vertragsgestaltung entscheidet ganz maßgeblich über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts.

Verkauf und Vererbung eines Erbbaurechts

Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererblich. Du kannst es verkaufen oder Deinen Erben hinterlassen. In vielen Verträgen wird jedoch ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart. § 5 ErbbauRG erlaubt solche Vereinbarungen.

In der Praxis prüft der Grundstückseigentümer dann die Bonität des Erwerbers. Eine Zustimmung darf er nur aus sachlichen Gründen verweigern. Auch hier kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Beim Verkauf spielt die Restlaufzeit erneut eine zentrale Rolle. Je näher das Vertragsende rückt, desto stärker beeinflusst die auslaufende Dauer den Marktwert. Käufer kalkulieren, dass sie nach Ablauf lediglich eine Entschädigung erhalten, deren Höhe vertraglich festgelegt ist.

Erbbaurecht bei Eigentumswohnungen

Auch im Wohnungseigentumsrecht begegnet Dir das Erbbaurecht. In solchen Konstellationen wird das Grundstück im Erbbaurecht vergeben, während die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum ausgestaltet sind. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz in Verbindung mit dem Erbbaurechtsgesetz.

Hier verschränken sich zwei komplexe Rechtsgebiete. Du wirst Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und zahlst zusätzlich zum Hausgeld den Erbbauzins. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist diese Doppelbelastung zu berücksichtigen.

Aber lohnt sich das wirklich?

Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit lässt sich nur im Kontext Deiner individuellen Situation beantworten. Wenn der Zugang zu begehrten Lagen sonst versperrt wäre, kann das Erbbaurecht eine realistische Option darstellen. Die geringere Anfangsbelastung verschafft finanziellen Spielraum.

Gleichzeitig bindest Du Dich langfristig an vertragliche Strukturen, die über Jahrzehnte wirken. Der Erbbauzins bleibt bestehen, Anpassungen können die Belastung erhöhen, und am Ende der Laufzeit erhältst Du eine Entschädigung für das Bauwerk, während das Grundstück dauerhaft beim Eigentümer verbleibt.

Ein klassischer Grundstückskauf führt dazu, dass Du Eigentümer von Grund und Boden wirst. Beim Erbbaurecht entsteht „nur“ eine starke, grundbuchlich gesicherte Rechtsposition mit klar definierten Rechten und Pflichten. Wirtschaftlich betrachtet verschiebt sich der Vermögensaufbau stärker auf das Gebäude.

Wann besondere Vorsicht geboten ist

Besonders sorgfältig solltest Du die Vertragsklauseln prüfen, die Heimfall, Wertsicherung und Entschädigung betreffen. Hier entscheidet sich, wie ausgewogen das Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem ausgestaltet ist.

Auch die Restlaufzeit verdient Aufmerksamkeit. Ein scheinbar günstiger Kaufpreis kann seine Ursache in einer kurzen Restlaufzeit haben. Je näher das Ende rückt, desto stärker beeinflusst die vertraglich geregelte Entschädigung den wirtschaftlichen Wert.

Ein langfristiger Planungshorizont ist beim Erbbaurecht also unverzichtbar. Es handelt sich um ein auf Generationen angelegtes Modell, das umfassende strategische Überlegungen verlangt.

Fazit: Ein Modell mit Chancen und langfristiger Bindung

Das Erbbaurecht eröffnet Dir Zugang zu Immobilien, bei denen der Grundstückskauf vor allem finanziell hohe Hürden setzt. Es bietet rechtliche Sicherheit durch Grundbucheintragung und klare gesetzliche Regelungen im Erbbaurechtsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Gleichzeitig entsteht eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung in Form des Erbbauzinses, kombiniert mit einer zeitlich begrenzten Rechtsposition. Die wirtschaftliche Attraktivität hängt nicht zuletzt von Laufzeit, Vertragsgestaltung, Zinshöhe und Deiner persönlichen Lebensplanung ab, weshalb Du Vorteile und Nachteile vor dem Kauf gut gegeneinander abwägen solltest.