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Aufzugskosten im Wohnungseigentum: Die rechtliche Ausgangslage

Aufzugskosten sind keine freiwillige Gemeinschaftsausgabe, sondern zwingender Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung, sobald ein Aufzug zur gemeinschaftlichen Anlage gehört. Ob Du im fünften Stock wohnst oder im Erdgeschoss, ist für die Kostenverteilung zunächst rechtlich irrelevant. Maßgeblich ist allein, dass der Aufzug Gemeinschaftseigentum ist und damit allen Wohnungseigentümern gemeinsam zugeordnet wird. Diese rechtliche Zuordnung folgt nicht aus […]

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