Bauträger

weg30 (16)

Verjährung von Mängelansprüchen in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Frage der Verjährung von Mängelansprüchen gehört im Wohnungseigentumsrecht zu den rechtlich anspruchsvollsten und zugleich praxisrelevantesten Themen. Kaum ein Neubauprojekt vergeht ohne Diskussionen über Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeit im Keller, mangelhafte Abdichtungen von Balkonen oder Probleme mit der Haustechnik. In der Wohnungseigentümergemeinschaft verdichten sich diese Mängel zu einem kollektiven Problem, weil sie regelmäßig das Gemeinschaftseigentum […]

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weg30 (13)

Schadensersatz, Nachbesserung & Co. – welche Mängelrechte der WEG zur Verfügung stehen

Treten Baumängel am Gemeinschaftseigentum auf, befindet sich die Wohnungseigentümergemeinschaft in einer rechtlich besonderen Stellung, die sich deutlich von der Situation eines einzelnen Bauherrn unterscheidet. Maßgeblich ist zunächst § 9a Abs. 2 WEG. Diese Vorschrift ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Trägerin der Rechte und Pflichten ist, soweit es um das gemeinschaftliche Eigentum geht. Mängel

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weg30 (12)

Vorgehen der WEG bei gemischten Mängeln an Gemeinschafts- und Sondereigentum

Wer als Wohnungseigentümer erstmals mit Baumängeln in einer neu errichteten Anlage konfrontiert wird, erlebt häufig eine irritierende Diskrepanz zwischen technischer Wahrnehmung und rechtlicher Zuständigkeit. Der Wasserschaden zeigt sich im Wohnzimmer, der Zugwind kommt aus dem Schlafzimmerfenster, der Balkonbelag löst sich direkt vor der eigenen Terrassentür. Alles fühlt sich nach einem individuellen Problem an. Juristisch beginnt

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weg30 (11)

Mängel am Gemeinschaftseigentum als Ausgangspunkt kollektiver Rechtsdurchsetzung

Mängel am Gemeinschaftseigentum gehören zu den wichtigsten und komplexesten Themen im Wohnungseigentumsrecht, weil sie stets mehrere Ebenen berühren. Technisch geht es um Baumängel an Bauteilen, die für alle Eigentümer von Bedeutung sind, rechtlich um die Frage, wer handeln darf, wer handeln muss und wessen Rechte konkret betroffen sind. Das Wohnungseigentumsgesetz ordnet das Gemeinschaftseigentum in §

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weg30 (9)

Mängel am Sondereigentum – als einzelner Wohnungseigentümer selbst gegen den Bauträger vorgehen

Wer eine neu errichtete Eigentumswohnung erwirbt, verbindet damit häufig klare Erwartungen. Die Wohnung soll mangelfrei sein, technisch auf dem neuesten Stand, optisch ansprechend und rechtlich sauber übergeben. Die Realität zeigt jedoch immer wieder Abweichungen. Risse im Estrich, fehlerhaft eingebaute Fenster, Schallschutzprobleme oder eine undichte Dusche gehören zu den Klassikern. Spätestens an diesem Punkt stellt sich

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auzg (4)

Hausbau mit Bauträger: Typische Risiken im Vertrag und worauf Du achten solltest

Wenn sich Bauherren entschließen, ihr Haus mit einem Bauträger zu errichten, fühlt sich das zunächst wie eine sichere Bank an; denn Grundstück, Planung, Bauausführung und häufig sogar die Schlüsselübergabe kommen aus einer Hand. Diese Bündelung erzeugt Vertrauen und den Eindruck rechtlicher und organisatorischer Einfachheit. Aus anwaltlicher Sicht zeigt sich jedoch regelmäßig, dass gerade diese Vertragsform

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