Beweislastumkehr

auzg (7)

Bauabnahme unter Vorbehalt – rechtliche Wirkung und typische Fehlannahmen

Die Bauabnahme ist der rechtliche Kipppunkt eines Bauvertrags. Mit ihr endet die Leistungspflicht des Unternehmers, beginnt die Gewährleistungsfrist, kehrt sich die Beweislast um und wird die Vergütung grundsätzlich fällig. Wer glaubt, eine Bauabnahme „unter Vorbehalt“ halte all diese Folgen in der Schwebe, irrt. Der Vorbehalt wirkt nicht wie eine juristische Handbremse. Er verändert die Abnahme […]

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wg (4)

Abnahme als Bauherr verweigern: Wann das rechtlich zulässig ist

Die Abnahme markiert für Dich als Bauherr einen der juristisch bedeutsamsten Momente im gesamten Bauprojekt. Mit ihr endet die eigentliche Bauphase und das rechtliche Gewicht verschiebt sich deutlich. Viele Bauherren interpretieren diesen Termin als reine Formsache oder als freundlichen Schlusspunkt nach oft monatelanger Bauzeit. Tatsächlich handelt es sich um einen rechtlichen Wendepunkt mit weitreichenden Folgen.

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