Rechtsverfolgung

weg30 (14)

Beschlusszwang oder Individualklage? Durchsetzung von Mängelrechten in der WEG

Wer Wohnungseigentum besitzt, kennt die Situation: Ein Mangel am Gemeinschaftseigentum tritt zutage, etwa Feuchtigkeit im Keller, Risse an der Fassade oder eine fehlerhaft ausgeführte Dachabdichtung. Schnell stellt sich die Frage, wie die Gemeinschaft darauf reagieren soll und wer eigentlich handeln darf. Gerade an dieser Stelle entscheidet sich häufig, ob ein berechtigter Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird […]

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weg30 (11)

Mängel am Gemeinschaftseigentum als Ausgangspunkt kollektiver Rechtsdurchsetzung

Mängel am Gemeinschaftseigentum gehören zu den wichtigsten und komplexesten Themen im Wohnungseigentumsrecht, weil sie stets mehrere Ebenen berühren. Technisch geht es um Baumängel an Bauteilen, die für alle Eigentümer von Bedeutung sind, rechtlich um die Frage, wer handeln darf, wer handeln muss und wessen Rechte konkret betroffen sind. Das Wohnungseigentumsgesetz ordnet das Gemeinschaftseigentum in §

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weg30 (9)

Mängel am Sondereigentum – als einzelner Wohnungseigentümer selbst gegen den Bauträger vorgehen

Wer eine neu errichtete Eigentumswohnung erwirbt, verbindet damit häufig klare Erwartungen. Die Wohnung soll mangelfrei sein, technisch auf dem neuesten Stand, optisch ansprechend und rechtlich sauber übergeben. Die Realität zeigt jedoch immer wieder Abweichungen. Risse im Estrich, fehlerhaft eingebaute Fenster, Schallschutzprobleme oder eine undichte Dusche gehören zu den Klassikern. Spätestens an diesem Punkt stellt sich

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auzg (10)

Die Notwendigkeit der Dokumentation und Beweissicherung von Baumängeln

Der Unternehmer stellt die Ausführung als vertragsgerecht dar, der Bauherr behauptet das Gegenteil. Das Bau- und Werkvertragsrecht ist in puncto Gewährleistung unerbittlich: Wer einen Mangel geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für dessen Vorliegen, Ausmaß und rechtliche Relevanz. Damit entscheidet unter dem Strich nicht so sehr die Bauwirklichkeit, sondern vielmehr die Beweislage, insbesondere dann,

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