Verwalter

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Verwalter abberufen – Wie Eigentümer ihren Willen rechtssicher und wirksam umsetzen

Die Abberufung des Verwalters als zentraler Berührungspunkt zwischen kollektiver Willensbildung und rechtlicher Struktur im Wohnungseigentumsrecht, findet ihre rechtliche Grundlage unmittelbar in § 26 Abs. 3 WEG. Dort ist geregelt, dass der Verwalter jederzeit durch Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abberufen werden kann. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit dem Leitbild der Gemeinschaft als selbstverwalteter […]

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Der WEG-Verwalter als rechtliches und organisatorisches Zentrum der Gemeinschaft

Sobald Du Wohnungseigentum erwirbst, wirst Du Teil einer rechtlich eigenständigen Struktur, die im Alltag handlungsfähig bleiben muss. Diese Handlungsfähigkeit bündelt sich in einer Person oder einem Unternehmen: dem WEG-Verwalter. Die Rolle einer WEG-Verwaltung erschöpft sich nicht in organisatorischer Koordination oder kaufmännischer Abwicklung. Der Verwalter bildet das handelnde Rechtskorsett der Gemeinschaft, weil er eigene gesetzliche Pflichten

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