Verwalter abberufen – Wie Eigentümer ihren Willen rechtssicher und wirksam umsetzen
Die Abberufung des Verwalters als zentraler Berührungspunkt zwischen kollektiver Willensbildung und rechtlicher Struktur im Wohnungseigentumsrecht, findet ihre rechtliche Grundlage unmittelbar in § 26 Abs. 3 WEG. Dort ist geregelt, dass der Verwalter jederzeit durch Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abberufen werden kann. Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit dem Leitbild der Gemeinschaft als selbstverwalteter […]
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