Mängel

weg30 (12)

Vorgehen der WEG bei gemischten Mängeln an Gemeinschafts- und Sondereigentum

Wer als Wohnungseigentümer erstmals mit Baumängeln in einer neu errichteten Anlage konfrontiert wird, erlebt häufig eine irritierende Diskrepanz zwischen technischer Wahrnehmung und rechtlicher Zuständigkeit. Der Wasserschaden zeigt sich im Wohnzimmer, der Zugwind kommt aus dem Schlafzimmerfenster, der Balkonbelag löst sich direkt vor der eigenen Terrassentür. Alles fühlt sich nach einem individuellen Problem an. Juristisch beginnt […]

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weg30 (11)

Mängel am Gemeinschaftseigentum als Ausgangspunkt kollektiver Rechtsdurchsetzung

Mängel am Gemeinschaftseigentum gehören zu den wichtigsten und komplexesten Themen im Wohnungseigentumsrecht, weil sie stets mehrere Ebenen berühren. Technisch geht es um Baumängel an Bauteilen, die für alle Eigentümer von Bedeutung sind, rechtlich um die Frage, wer handeln darf, wer handeln muss und wessen Rechte konkret betroffen sind. Das Wohnungseigentumsgesetz ordnet das Gemeinschaftseigentum in §

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weg30 (9)

Mängel am Sondereigentum – als einzelner Wohnungseigentümer selbst gegen den Bauträger vorgehen

Wer eine neu errichtete Eigentumswohnung erwirbt, verbindet damit häufig klare Erwartungen. Die Wohnung soll mangelfrei sein, technisch auf dem neuesten Stand, optisch ansprechend und rechtlich sauber übergeben. Die Realität zeigt jedoch immer wieder Abweichungen. Risse im Estrich, fehlerhaft eingebaute Fenster, Schallschutzprobleme oder eine undichte Dusche gehören zu den Klassikern. Spätestens an diesem Punkt stellt sich

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auzg (10)

Die Notwendigkeit der Dokumentation und Beweissicherung von Baumängeln

Der Unternehmer stellt die Ausführung als vertragsgerecht dar, der Bauherr behauptet das Gegenteil. Das Bau- und Werkvertragsrecht ist in puncto Gewährleistung unerbittlich: Wer einen Mangel geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für dessen Vorliegen, Ausmaß und rechtliche Relevanz. Damit entscheidet unter dem Strich nicht so sehr die Bauwirklichkeit, sondern vielmehr die Beweislage, insbesondere dann,

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weg (2)

Schäden im Gemeinschaftseigentum: Wer haftet und wer zahlt?

Schäden im Gemeinschaftseigentum gehören zu den Themen im Wohnungseigentumsrecht, die in der Praxis immer wieder für Unsicherheit sorgen. Kaum zeigt sich ein Riss in der Fassade, ein Wasserschaden im Treppenhaus oder ein Defekt an einer tragenden Leitung, stellt sich sehr schnell eine scheinbar einfache Frage, hinter der rechtlich jedoch erhebliche Tiefe steckt. Wer trägt die

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wg (10)

Baumängel am Rohbau – warum diese Bauphase rechtlich so entscheidend ist

Wenn der Rohbau steht, wirkt ein Bauvorhaben auf den ersten Blick greifbar und solide. Wände, Decken und tragende Bauteile vermitteln Stabilität und Baufortschritt. Genau in dieser Phase entstehen jedoch besonders häufig Baumängel, deren Folgen viele Bauherren erst Jahre später erkennen. Der Rohbau bildet das statische und konstruktive Fundament des gesamten Gebäudes. Fehler, die hier entstehen,

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wg (4)

Abnahme als Bauherr verweigern: Wann das rechtlich zulässig ist

Die Abnahme markiert für Dich als Bauherr einen der juristisch bedeutsamsten Momente im gesamten Bauprojekt. Mit ihr endet die eigentliche Bauphase und das rechtliche Gewicht verschiebt sich deutlich. Viele Bauherren interpretieren diesen Termin als reine Formsache oder als freundlichen Schlusspunkt nach oft monatelanger Bauzeit. Tatsächlich handelt es sich um einen rechtlichen Wendepunkt mit weitreichenden Folgen.

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bauen (11)

Mietminderung: Wann sie erlaubt ist – und wann nicht

Mängel im Mietobjekt können so vielfältig sein, wie die Wohnungen selbst. In der Ecke breitet sich ein dunkler Schimmelfleck aus, die Heizung bleibt kalt oder vor dem Haus rattert seit Wochen eine Baustelle. Die Wohnung fühlt sich bei auftretenden Mängeln ganz anders an als noch beim Einzug. In solchen Momenten entsteht schnell der Gedanke, weniger

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bauen (9)

Mängelanzeige im Bauvorhaben: Form, Fristen, typische Fehler

Ein Bauvorhaben läuft selten völlig reibungslos. Selbst bei sorgfältiger Planung und engagierten Beteiligten zeigen sich während der Bauausführung oder nach der Abnahme oft Punkte, die so nicht erwartet waren. Ein Fenster schließt nicht richtig, Feuchtigkeit tritt an einer Wand auf oder der Estrich weist Risse auf. In solchen Momenten stellt sich schnell die Frage, wie

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